II. Fachwissenschaft und Interdisziplinarität

Interdisziplinäres Arbeiten ist von allen gewollt, aber dennoch schwierig zu praktizieren. Es entsteht schnell die Gefahr, zwischen die fachlichen Stühle zu geraten und den Anschluss an die eigenen Disziplinen zu verlieren. Alle Beteiligten sind sich darüber einig, das der Arbeitskreis kein Selbstzweck werden soll - also weder eine Vereinsgründung noch eine eigenständige Forschungsdisziplin anzustreben ist.

Der Arbeitskreis soll den beteiligten Disziplinen (Geschichtswissenschaft, Kriminologie, Politikwissenschaft, Soziologie, Rechtswissenschaft) vielmehr ein Forum bieten, auf dem eine systematische Zusammenführung der Forschung zum Themenbereich "Innere Sicherheit" geleistet werden kann. Die fachlichen Bezüge zu den Einzeldisziplinen sollen gewahrt bleiben.

Der Arbeitskreis versteht sich nicht in Konkurrenz zu den bestehenden Arbeitszusammenhängen der Polizei-Historiker und den Kriminologen. Von daher sieht es der Arbeitskreis auch nicht als seine Aufgabe, Publikationen zur Polizeigeschichte und Kriminologie zu erarbeiten oder Tagungen zu polizeigeschichtlichen wie kriminologischen Fachproblemen zu organisieren. Vergleichbares gilt für das Polizeirecht. Die Zielsetzung des Arbeitskreises richtet sich vielmehr darauf, sozialwissenschaftliche Themenstellungen zur Inneren Sicherheit zu entwickeln, die dann unter historischen, kriminologischen, politikwissenschaftlichen, rechtswissenschaftlichen und soziologischen Gesichtspunkten interdisziplinär bearbeitet werden.