„Call for Papers“ / Bitte um Beiträge zur Tagung

Empirische Polizeiforschung XXII:

„Demokratie und Menschenrechte –

 Herausforderungen für und an die polizeiliche

Bildungsarbeit“

Münster, 5. – 7. Juli 2018

Die politische Grundordnung Deutschlands ist geprägt durch die Verpflichtung aller staatlichen Gewalt, die Würde des Menschen zu achten und zu schützen, Gleichberechtigung zu fördern und Diskriminierung zu verhindern, Freiheitsrechte zu wahren und demokratische Teilhabe zu fördern. Eine zentrale Aufgabe der Polizei ist dabei im Rahmen des staatlichen Gewaltmonopols der Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Sie ist unter anderem gefordert, politischen Extremismus zu erkennen und die damit verbundenen Straftaten zu verfolgen, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit sowie darauf bezogene Kriminalität zu bekämpfen, Menschenrechte zu achten, zu schützen und zu gewährleisten. – Diese normativen Forderungen sind unstrittig, doch schwierig gestaltet sich mitunter deren Umsetzung. Nicht erst in den Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen rings um den NSU-Skandal wurde festgestellt, dass im Umgang mit (in diesem Fall Rechts-)Extremismus und Terrorismus organisationale, aber vor allem auch Erkenntnis- und Wissensdefizite bei handelnden Akteuren zu beklagen waren. Und auch nach besonderen Vorkommnissen wie z.B. der Kölner Silvesternacht 2015/16 oder den linksmotivierten Hamburger G-20-Ausschreitungen 2017 wurden der Polizei Vorwürfe gemacht, Risiken falsch eingeschätzt zu haben. Unter anderem wurden Bildungsdefizite innerhalb der Polizei dafür verantwortlich gemacht.

Polizeiliches Handeln bedarf zweifellos guter Einsatzplanung, einer passenden Strategie und Taktik und zielgenauer Führung. Aber die Polizei muss zur Klärung ihres Auftrags und Selbstverständnisses sowie zur ganzheitlichen Beurteilung von Einsatzanlässen (im Kontext von z.B. Demonstrationen oder zur Strafverfolgung) auch über Bildung, Wissen und Kompetenzen verfügen, welche das Verständnis politischer, gesellschaftlicher, weltanschaulicher und religiöser Hintergründe von Einsatzanlässen ermöglichen und fördern. Zudem gilt es, Polizistinnen und Polizisten als demokratische und die Menschenrechte achtende Persönlichkeiten zu bilden. Dies alles erfordert eine i.w.S. politische Bildung, die sowohl in der Polizeiausbildung, aber auch in der Fortbildung innerhalb und außerhalb der Organisation angeboten wird oder angeboten werden kann.

In der Jahrestagung der Empirischen Polizeiforschung sollen

  • die Grundlagen und Ziele einer der Demokratie und den Menschenrechten verpflichteten Bildungsarbeit für die Polizei,
  • die Bedarfe und Bedürfnisse zur Aus- und Fortbildung in der Polizei bzw. für die Polizei,
  • methodische und didaktische Grundlagen und Konzepte einer Bildungsarbeit zu den Themenbereichen Politischer Extremismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, Menschenrechte und historisch-politische Bildung sowie
  • Analysen zur Wirkung der politischen / historischen Bildung
    betrachtet werden. Zudem gilt es die Bildungsarbeit beeinflussende Faktoren wie z.B.
  • Lernmotivation und Akzeptanz der Themenstellungen,
  • zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen für Bildungsarbeit oder
  • die curriculare Einordnung in Studienpläne und Ausbildungskonzepte zu analysieren.

    Die XXII. Tagung zur Empirischen Polizeiforschung diskutiert diese und weitere Aspekte der politischen Bildung für die Polizei und lädt mit diesem Call for Papers dazu ein, Vorschläge zum Programm einzureichen.

    Willkommen sind – wie üblich – theoretisch und/oder empirisch fundierte Beiträge aus den Sozial-, Geistes-, Rechts- und Polizeiwissenschaften, von Polizeipraktiker/innen aus den unterschiedlichen Behörden etc., aber auch anderen im Themenbereich handelnden Akteuren, z.B. von Gewerkschaften, Menschenrechtsorganisationen, Stiftungen oder anderen Bildungsträgern.

    Die Tagung ist eingebunden in das Projekt „Politische Bildung und Polizei“, welches gemeinsam von der Bundeszentrale für politische Bildung, der Deutschen Hochschule der Polizei und der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW durchgeführt wird

Die Tagungsreihe „Empirische Polizeiforschung“ versteht sich traditionell als Gelegenheit des Zusammentreffens von Polizeipraktikern und Polizeiwissenschaftlern.

Zur Vorbereitungsgruppe gehören Hans Asmus, Rafael Behr (Akademie der Polizei Hamburg), Bernhard Frevel (Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW/Westfälische Wilhelms-Universität Münster), Hermann Groß (Hessische Hochschule für Polizei und Verwaltung), Astrid Jacobsen (Polizeiakademie Niedersachsen), Karlhans Liebl, Anja Mensching (Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften) und Peter Schmidt (Landespolizeipräsidium Hessen).

Die Tagung findet vom 5. – 7. Juli 2018 an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster statt. Die Tagungsbeiträge werden in Buchform (Schriftenreihe „Schriften zur Empirischen Polizeiforschung“, Verlag für Polizeiwissenschaft) veröffentlicht.

Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge in Form von Abstracts (im Umfang von max. 2 Seiten) per E-Mail bis spätestens 31. Januar 2018 ein bei:

Bernhard Frevel und Peter Schmidt